Update #64: CO2-Speicherung (CCS): EU-Kommission legt Positionspapier vor

Wen betrifft es? Energieintensive Industrie (27.2.2024)

Neben der Nutzung erneuerbarer Energien und der Decarbonisierung der Wirtschaft stellt die CO2-Speicherung – im Fachjargon Carbon Capture and Storage genannt – eine der wichtigsten Strategien zur Senkung der CO2-Emissionen in die Atmosphäre dar. Hierfür gibt es zwar seit langer Zeit einen Rechtsrahmen auf europäischer (Praxishandbuch, Teil 1, Kap. 2, B, XII.) wie nationaler (Praxishandbuch, Teil 1, Kap. 3, J) Ebene.

Wegen starker Vorbehalte der Bevölkerung (Befürchtung vor CO2-Seen etc.) blieben die Regelungen aber bisher weitgehend ungenutzt. Dies will die EU-Kommission jetzt ändern und gab hierfür eine Mitteilung heraus, die sie gemeinsam mit dem Rat und Parlament erarbeitet hat. Das Papier beschäftigt sich damit, wie und in welchem Umfang CO2 künftig gespeichert und transportiert werden kann. Im Netto-Null-Industrie-Gesetz ist derzeit eine CO2-Speicherkapazität von 50 Mio. Tonnen bis 2030 geplant. Bis 2040 müsste dieser Wert auf mindestens 280 Mio. Tonnen und bis 2050 gar auf 450 Mio. Tonnen ansteigen.

Um dies anzureizen, soll ein europäischer Binnenmarkt für CO2 geschaffen und ein Regulierungspaket für den Transport und die Speicherung von CO2 erarbeitet werden. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit Entnahmen von CO2 aus der Atmosphäre durch die Industrie erfolgen können und wie diese durch regulatorische Vergünstigungen wie zum Beispiel Integration in den Emissionshandel angereizt werden können.  Außerdem soll ein Rechtsrahmen zur schnelleren Projektierung von CO2-Speichern und zur CO2-Bilanzierung geschaffen werden. Um das Ganze zu finanzieren, schlägt die Kommission auch Maßnahmen zur Investitionsförderung vor. Eruiert werden hier die Förderung von Projekten im Rahmen von Investitionsfonds oder auch über Ausschreibungen.

Die Einzelheiten hierzu können in einer Mitteilung der EU-Kommission eingesehen werden.


Verlag C.F. Müller

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