Reform des Betreuungsrechts/Praxisanwendung: Das Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialer, pflegerischer und gesundheitlicher Unterstützung

7.2.2023

Aus Kreisen der Berufsbetreuer wird im Zusammenhang mit den Vorschriften der §§ 1821, 1823 BGB des Reformgesetzes 2023 die Befürchtung geäußert, der Grundsatz des Vorranges der assistenzorientierten Unterstützung vor der Stellvertretung führe zu einer zunehmenden Übernahme von beratenden und unterstützenden Tätigkeiten der Leistungserbringer von Sozialleistungen (z.B. im Rahmen des betreuten Wohnens) durch die rechtlichen Betreuer.

Zur Abgrenzung und Kooperation von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungserbringern wird auf die folgende Publikation des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hingewiesen:

Kooperation und Abgrenzung – Das Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialer, pflegerischer und gesundheitlicher Unterstützung
Handreichung des Deutschen Vereins zum Verhältnis von Tätigkeiten an der Schnittstelle von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen mit Hinweisen zu Abgrenzung und Kooperation 

Die Handreichung (DV 3/18, Link zum PDF-Download von der Website des Deutschen Vereins) wurde am 10.5.2022 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Die informative Handreichung beschreibt zunächst die Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen sozialrechtlicher Hilfen:

  • Eingliederungshilfe 
  • Übergangsplanverfahren gemäß § 41 SGB VIII
  • Sozialpsychiatrische Dienste 
  • Pflegestützpunkte und Pflegeberatung 
  • Versorgungsmanagement 
  • Entlassmanagement 
  • Schuldnerberatung 
  • Jobcenter 
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Zudem werden fünf anschauliche und detailreiche Beispielsfälle mit Problemen und Lösungsansätzen für die Abgrenzung und Kooperation von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungserbringern erörtert.

Die lesenswerte Handreichung kann rechtlichen Betreuern und die Aufsicht über die Betreuungsführung ausübenden Rechtspflegern als Leitfaden dazu dienen, zu welchen Tätigkeiten rechtliche Betreuer im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgabenbereiche verpflichtet sind und welche Tätigkeiten sie zurecht in den Bereich der Sozialleistungserbringer verweisen können.


Verlag C.F. Müller

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