BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022

15.7.2022

Auf der Grundlage des Befristeten Krisenrahmens der Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (BKR) in einer Mitteilung der Kommission (ABl. CI 131/1 v. 24.3.2022, ber. C 142/29 v. 30.3.2022), in der Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats auf der Grundlage von Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV unter bestimmten Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden, hat das BMWi eine von der Kommission genehmigte „BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022“ erlassen (BAnz. AT 17.06.2022 B1). Sie gilt ab 4.5.2022 für Bürgschaftsanträge, die seit 1.2.2022 gestellt worden sind oder noch gestellt werden. Gewährungen von Bürgschaften sind bis zum 31.12.2022 möglich.

KPME


Verlag C.F. Müller

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