Update #37: Ukraine-Schutzschirm gegen zu hohe Energiekosten

Wen betrifft es? Energieintensive Unternehmen (5.5.2022)

Bereits vor Putins Massenmorden in der Ukraine, war die deutsche Industrie aufgrund der ambitionierten Klimaschutzpolitik in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet und musste durch zahlreiche flankierende Maßnahmen geschützt werden (Praxishandbuch Teil 2.3, Rn. 1 ff.).

Dies hat sich durch die Ukraine-Krise noch einmal verschärft, welche zu einem weiteren starken Anstieg der Erdgas- und Strompreise führte, die neue Liquiditätsprobleme verursachen können. Daher hat die Bundesregierung ein Maßnahmenprogramm präsentiert, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder dem Kriegsgeschehen in der Ukraine betroffenen sind.  Europarechtliche Basis hierfür ist das Temporary Crisis Framework (TCF) der EU-Kommission.  

Daher gibt es jetzt einen staatlichen Zuschuss, und zwar für Unternehmen, bei denen die Energiekosten für Strom und Gas im Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch waren als im Jahr 2021. Den Zuschuss soll es zunächst einmal nur für die Monate Februar bis September 2022 geben. Das Förderprogramm ist dabei in folgender Weise dreistufig aufgebaut:

  • Unternehmen gehören einer energie- und handelsintensiven Branche gem. dem KUEBLL-Anhang an und können mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen 
    -> 30 % der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro
  • Unternehmen erfüllen die o.a. Voraussetzungen und können zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen
    -> bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro
  • Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können
    -> Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro

Daneben gibt es weitere, nicht energiespezifische Hilfen wie zum Beispiel ein KfW-Kreditprogramm oder auch ein Bürgschaftsprogramm etc. Die Programme müssen aber noch beihilferechtlich genehmigt werden.


Verlag C.F. Müller

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