Update #29: Deutliche Überzeichnung der Ausschreibung für PV-Anlagen

Wen betrifft es? Stromerzeuger

Die EEG-Förderung für PV-Anlagen kann bekanntlich ab einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt nur noch im Rahmen von Ausschreibungen erlangt werden. Bei Solaranlagen kommt weiter hinzu, dass die Ausschreibungen im Rahmen von zwei Segmenten getrennt erfolgen. Während das erste Segment für Freiflächenanlagen und sonstige bauliche Anlagen als Gebäude gilt, betrifft das zweite Segment PV-Anlagen an Gebäuden und Lärmschutzwänden (Praxishandbuch Teil 2.1, Rn. 31 ff.).
Für das zweite Segment wurde am 1. Dezember 2021 ein Gebotstermin mit einem Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt durchgeführt, dessen Ergebnisse die Bundesnetzagentur jetzt veröffentlicht hat. Danach lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 7,43 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert unter den erfolgreichen Geboten lag bei 5,70 ct/kWh, der höchste bei 8,28 ct/kWh.
Das Interesse war sehr hoch, denn es nahmen deutlich mehr Bieter teil als an der ersten Ausschreibung im Juni 2021, so dass es zu einer starken Überzeichnung kam. So waren, von den 209 Geboten, nur 136 erfolgreich. Das zeigt ein ungebrochen hohes Interesse der Investoren an solchen Projekten. Die Einzelheiten zu dem Gebotstermin finden sich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.


Verlag C.F. Müller

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