Prof. Dr. Thomas Rönnau
Prof. Dr. Thomas Rönnau, geboren 1962.
Erstes Juristisches Staatsexamen 1987. Promotion 1990 in Kiel über das Thema
„Absprachen im Strafprozeß“. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr
1992 und einer Tätigkeit als Volljurist in der Rechtsabteilung eines
norddeutschen Großunternehmens kehrte er 1994 als Assistent an die Universität
Kiel zurück. Habilitation Mitte 1999 mit einer Arbeit über die „Willensmängel
bei der Einwilligung im Strafrecht“. Seit Herbst 2000 Inhaber des Lehrstuhls
für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law
School – Hochschule für Rechtswissenschaften – in Hamburg.
Die Forschungsschwerpunkte liegen neben dem Strafrecht Allgemeiner Teil
(Unrechts- und Schuldlehre [hier insbes. Einwilligungs- und Notwehrdogmatik])
im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Er beschäftigt sich hier in
Monographien, Kommentierungen, wissenschaftlichen Aufsätzen und Vorträgen mit
dem Untreue- und Betrugstatbestand, dem GmbH-Strafrecht, der
(Wirtschafts-)Korruption oder dem Recht der Vermögensabschöpfung ebenso wie mit
dem Insolvenzstrafrecht oder Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten aus dem UmwG
oder dem WpÜG. Seit vielen Jahren ist Prof. Rönnau in diesem Bereich auch
gutachterlich sowie in Fortbildungsveranstaltungen tätig.
Handbuch Wirtschaftsstrafrecht
5., neu bearbeitete Auflage 2019, XXII, 2106 Seiten
Handbuch Wirtschaftsstrafrecht
5., neu bearbeitete Auflage 2019, 2144 Seiten