Prof. Dr. Michael Hettinger
Dr. Michael Hettinger ist nach Professuren in Göttingen (1990/91) und Würzburg (1991-98) seit Sommer 1998 Professor für Straf-, Strafprozessrecht, Geschichte des Straf- und Strafprozessrechts an der Universität Mainz. Nach dem Abitur in Speyer/Rhein hat er ab Herbst 1968 in Würzburg, ab Sommer 1969 in Heidelberg Rechtswissenschaft und Politische Wissenschaften studiert. Herbst 1973 Erstes Juristisches Staatsexamen in Heidelberg, im Januar 1978 Zweites Juristisches Staatsexamen in Stuttgart. Danach war Prof. Hettinger zunächst als freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei, dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf-, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg (Wilfried Küper) tätig. Im September 1981 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. utr. (Dissertation: Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen, §§ 46 Abs. 3, 50 StGB, 1982), im Februar 1987 die Habilitation in den Fächern Straf-, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte (Die „actio libera in causa": Strafbarkeit wegen Begehungstat trotz Schuldunfähigkeit? Eine historisch-dogmatische Untersuchung, 1988).