Dr. Manzur Esskandari,
Rechtsanwalt
Dr. Manzur Esskandari studierte in Göttingen und
promovierte – neben einer steuerrechtlichen Zusatzausbildung – an der
Universität des Saarlandes zu „Die Misere der Zinsbesteuerung“. In seiner anwaltlichen Praxis liegt sein Schwerpunkt im Steuer-, Arbeits- und
Wirtschaftsrecht. Im Steuerrecht beschäftigt sich Dr. Esskandari umfassend mit
Unternehmensnachfolgen und der erbschaftsteuerlichen Beratung. Er ist
Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes, Berichterstatter zum
Steuerstrafrecht der DStZ (Deutsche Steuer-Zeitung), Berichterstatter zum
europäischen Steuerrecht der StBW (Steuerberater Woche) und ständiger
Mitarbeiter der Fachpublikation Erbschaftsteuer-Berater. Dr. Esskandari ist
Mitglied des Landesjustizprüfungsamts im Niedersächsischen Justizministerium.
Darüber hinaus leitet er fachlich einen Fachanwaltslehrgang Erbrecht und
referiert zu diversen steuerlichen Themen in Fachanwaltslehrgängen und bei
Seminaren für Rechtsanwälte und Steuerberater.