Dr. Klaus Leipold,
Rechtsanwalt
Von 1975 bis 1980 studierte Dr. Klaus Leipold Rechtswissenschaften an der Justus Liebig-Universität Gießen. 1980 folgte das 1. und 1983 das 2. Juristische Staatsexamen. Von 1981 bis 1983 war er wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Universität Gießen, 1980 bis 1983 zugleich Doktorand im Rahmen eines Doktorandenstipendiats am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. 1983 bis 1984 war Dr. Leipold zugleich Mitarbeiter an der Universität Freiburg. 1986 schloss er seine Promotion über „Verkehrsunfallflucht – Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Länder Österreich, Schweiz und Bundesrepublik Deutschland“ ab.
Dr. Leipold ist seit 1985 als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. 1995 folgte die Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Dozent in der Rechtsanwaltsausbildung für die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwalt Vereins, der Deutschen Anwaltsakademie und dem Münchner Anwaltsverein.
AnwaltKommentar StGB
3., neu bearbeitete Auflage 2020, XXV, 2835 Seiten
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