Dr. Andreas Meschke
Dr. Andreas Meschke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf, Partner der Möller und Partner – Kanzlei für Medizinrecht mbB, Geb. 1971, Studium an der Universität zu Köln. Im Anschluss wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kirchenrecht (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Kirchen- und Staatskirchenrecht), Promotion 2003 mit einer Arbeit zum kommunalen Wirtschaftsrecht. Rechtsanwalt seit 1999, und ausschließlich im Medizinrecht tätig. Seine Schwerpunkte in diesem Bereich sind das ärztliche Gesellschaftsrecht, sämtliche Kooperationen zwischen allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, hierbei vor allen Dingen MVZ-Gründungen, und das gesamte medizinrechtliche Vertragsrecht sowie das Vertragsarztrecht. Besondere Erfahrungen bestehen im Recht der Labormedizin sowie bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ärzten. Dr. Meschke ist zudem in der Dauerberatung zweier ärztlicher Berufsverbände und ihrer Mitglieder tätig und seit 2015 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Vertragsgestaltung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.